Stand: 25. August 2026
Diese Bedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung des Programms Punktwolkenpilot (Testversion und Lizenz). Anbieter und Vertragspartner ist Markus Lischwe, Im Vogelsang 23, 56299 Ochtendung, USt-IdNr. DE309260705 (nachfolgend „ich").
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Behörden und sonstige öffentliche Auftraggeber (Vermessungsbüros, Ingenieurbüros, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, Bauverwaltungen, Hochschulen, Betreiber baulicher Anlagen). Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ich ihnen schriftlich zugestimmt habe.
Die Angaben auf der Webseite sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Der Vertrag kommt zustande, wenn ich eine Anfrage per E-Mail oder Auftragsbestätigung annehme und den Lizenzschlüssel ausstelle. Bei Behörden gilt die Vergabe- oder Bestellunterlage des Auftraggebers als Anfrage, meine Auftragsbestätigung als Annahme.
Das Programm befindet sich im Praxistest. Es wird nicht frei zum Download angeboten, sondern nach Anfrage freigegeben: Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten das Zugangspasswort für den Download und einen Testzeitraum von sechs Monaten kostenfrei mit allen Funktionen; erwartet wird lediglich eine Rückmeldung zur Praxistauglichkeit, eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Wer den Test in eine Lizenz überführt, erhält dauerhaft einen vergünstigten Preis; die Höhe wird bei der Freigabe schriftlich mitgeteilt.
Der Testzeitraum ist auf ein Gerät begrenzt und beginnt mit dem ersten Programmstart. Nach Ablauf lässt sich das Programm ohne Lizenzschlüssel nicht weiter nutzen, bereits erzeugte Berichte und Exporte bleiben selbstverständlich Ihr Eigentum. Ein Anspruch auf Überlassung, Freigabe oder Weiterbetrieb besteht nicht. Da das Programm im Praxistest weiterentwickelt wird, können sich Funktionen und Oberfläche ändern.
Das Programm wird als Programmordner für Windows oder Linux (ohne Installation, ohne Adminrechte) überlassen. Es läuft vollständig auf dem Rechner des Lizenznehmers; ich betreibe keine Cloud, in der Daten des Kunden liegen. Der Lizenzschlüssel wird lokal geprüft und, sofern eine Internetverbindung besteht, zusätzlich bei meinem Lizenzserver bestätigt; ohne Internetverbindung ist das Programm uneingeschränkt nutzbar. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Die Systemvoraussetzungen (64-Bit-System, ausreichend Arbeitsspeicher für die Punktwolkengröße, optional Grafikkarte) nenne ich auf Anfrage; die Testversion dient auch der Prüfung, ob das Programm auf Ihrer Hardware läuft.
Punktwolkenpilot ist ein Auswertewerkzeug. Es liefert ausgeglichene Geometrieparameter, Standardabweichungen, Signifikanztests und Berichte auf Grundlage der vom Nutzer gewählten Daten, Regionen, Datum-Ebenen und Einstellungen. Die fachliche Beurteilung der Ergebnisse, insbesondere die Entscheidung, ob eine erkannte Abweichung eine tatsächliche Verformung darstellt und welche Folgerungen daraus zu ziehen sind, bleibt Aufgabe der verantwortlichen Fachkraft. Das Programm ersetzt weder eine Bauwerksprüfung nach DIN 1076 noch eine geodätische Überwachungsmessung nach den Regeln der Technik, sondern unterstützt sie. Berichte sind vor der Weitergabe an Dritte zu prüfen.
Ich gewährleiste, dass das Programm die auf der Webseite beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Zeigen sich Mängel, melden Sie diese bitte per E-Mail mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (gern mit Beispieldaten). Ich behebe Mängel innerhalb angemessener Frist durch Update; schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl, kann der Lizenznehmer die Vergütung für die restliche Laufzeit mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Überlassung. Keine Gewährleistung besteht für Fehler, die auf ungeeigneten Eingabedaten, veränderten Programmdateien oder nicht unterstützter Hardware beruhen.
Ich hafte unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die für die betroffene Lizenz innerhalb der letzten zwölf Monate gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für Datenverlust hafte ich nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger, branchenüblicher Datensicherung entstanden wäre. Ergebnisse, die entgegen Abschnitt 7 ohne fachliche Prüfung verwendet werden, begründen keine Haftung.
Fragen und Fehlermeldungen beantworte ich per E-Mail an app@lischwe.de so bald wie möglich; eine feste Reaktionszeit ist nicht vereinbart. Funktionswünsche nehme ich gern auf; ein Anspruch auf Umsetzung besteht nicht. Individuelle Anpassungen, Schulung oder Auswertung im Auftrag vereinbare ich gesondert.
Bei Projekt- und Jahreslizenz endet das Nutzungsrecht mit Ablauf der Laufzeit; das Programm zeigt dies an und stellt die Bearbeitung ein. Die Dauerlizenz läuft nicht ab und ist hiervon nicht betroffen. Alle vom Lizenznehmer erzeugten Dateien (Berichte, Exporte, Regionen, Projektordner) bleiben auf seinem Rechner und in seinem Eigentum, es findet keine Löschung durch mich statt. Eine Verlängerung ist jederzeit durch Bestellung eines neuen Schlüssels möglich, auch nach einer Pause.
Ich erfahre durch den Betrieb des Programms nichts über die Projekte des Lizenznehmers (siehe Datenschutzerklärung). Soweit mir im Rahmen von Support oder Anpassungen Daten überlassen werden, behandle ich sie vertraulich, verwende sie nur für den vereinbarten Zweck und lösche sie nach Erledigung. Auf Wunsch schließe ich eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung ab.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Koblenz. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.